Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leyrer Malergeschäft GmbH, Hohe Straße 17, 91583 Schillingsfürst
-keine Verbandsempfehlung im Sinne des Wettbewerbsrechts-
§ 1 Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für von uns (Auftragsnehmer) übernommene Aufträge ist das Bürgerliche Gesetzbuch und die nachstehende Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB´s). Diese AGB´s gelten für Verträge mit privaten und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer
vertraglichen Vereinbarung der VOB/B oder bei einer Vergabe durch die öffentliche Hand nach VOB/A.
Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung erbracht
werden kann. Bei Einschränkung der Baufreiheit (z.B. bei Behinderungen, nicht fertiggestellten Arbeiten von Vorgewerke und anderen
Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
§ 2 Angebot – Preise
Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab den Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate
als Vertragspreise, wenn bei Angebotsabgabe noch nicht feststeht, wann die Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll. Tritt danach eine
wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der
Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0.85% je 1%
Lohnkostenänderung. Steht bei Angebotsabgabe fest, bis wann die Maßnahmen abgeschlossen sein sollen, gelten die Angebotspreise bis zu diesem
Zeitpunkt und erhöhen sich nach weiteren zwei Monaten nach dem vorgenannten Parameter.
Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit
Vertragsschluss erbracht wird.
Stundenlohnarbeit
Zusätzlich beauftragte Leistung werden gesondert auf Stundenlohnbasis, zuzüglich Material abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart
ist.
§ 3 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Eine witterungsbedingte
Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter
Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
§ 4 Vergütung
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für Bereitstellung
von Materialien, Stoffen oder Bauteilen an der Baustelle. Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss vereinbart sein
und wird insgesamt nur dann gewährt, wenn alle Abschlagszahlungen und die Schlusszahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto des
Auftragnehmers gutgeschrieben sind.
§ 5 Gewährleistung / Verjährungsfrist
Die Gewährleistung/Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerks (spätestens mit der Schlusszahlung) und bezeichnet die Frist,
innerhalb derer Mängel an der Leistung gelten gemacht werden können. Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernimmt er die Gewähr. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechten
Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können durchaus bereits vor Ablauf
der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies kann besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich zutreffen, sowie für Beschichtungen, die
starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Im Übrigen gilt die Verjährungsfrist gem. §634a BGB wie folg:
- 2 Jahre für Wartungs- , Renovierungs-, und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
- 5 Jahre bei Neuarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z.B. Grundsanierung)
oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen
§ 6 Abnahme und Zustandsfeststellung
Der Auftraggeber hat die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wird (z.B. eine förmliche Abnahme durch
Abnahmeprotokoll), erfolgt die Abnahme auch durch Ingebrauchnahme des Gewerks oder, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Frist
zur Abnahme gesetzt hat, mit Ablauf dieser Frist. Der Auftragnehmer hat vor der (Schluss-) Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich
abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die
Abnahme nicht verweigert werden.
§ 7 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Pauschalpreis. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart,
erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberflächen
berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte
Aussparungen), z.B. Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen
bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen
bleiben Unterbrechungen bis 1m Einzelgröße unberücksichtigt.
Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweiligen einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde
legen.
§ 8 Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren – Information gemäß § 36 VSBG
Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Hinweis zur Bonitätsprüfung bei Privatpersonen
Zur Wahrung unserer berechtigten Interessen behalten wir uns vor, bei der Anbahnung oder im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit
Privatpersonen eine Bonitätsauskunft bei der Creditreform Boniversum GmbH (Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss) einzuholen. Dies erfolgt
ausschließlich zum Zweck der Kredit- und Risikoprüfung vor Vertragsschluss und auf Grundlage des berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f
DSGVO.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die Creditreform Boniversum GmbH finden Sie unter: www.boniversum.de/EU-DSGVO
Stand: Januar 2025
Anschrift
Leyrer Malergeschäft GmbH
Hohe Str. 17
91583 Schillingsfürst
Kontaktdaten
Tel.: 09868 / 7120
Fax: 09868 / 95 92 54
Mobil: 0170 / 44 33 246
Email: info@leyrer-maler.de
Öffnungszeiten
Mo - Do: 07:00 - 17:00 Uhr
Fr: 07:00 - 16:00 Uhr
Sa: 08:00 - 12:00 Uhr
Sonn- und Feiertage geschlossen